Woher wissen Sie, dass ein Elektriker überhaupt eine Zulassung hat? Darf ein Elektromeister alles?
Dass das Arbeiten an elektrischen Anlagen für unautorisierte Personen tödlich enden kann, ist vielen bewusst. Aber wussten Sie auch, dass Sie sich neben der Firma als Auftraggeber ebenfalls strafbar machen? Dies kann schnell passieren, beispielsweise wenn die von Ihnen beauftragte Firma für die Wallbox-Installation Ihres Elektroautos keine Zulassung besitzt. Oder aber auch, wenn eine Sanierung Ihrer Elektroinstallation im Altbau ansteht. Denn bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wussten Sie zudem, dass im Falle von Brandschäden, zum Beispiel durch einen Kabelbrand, Ihre Wohngebäudeversicherung die Abnahme Ihrer elektrischen Anlage einsehen möchte? Hierbei ist schnell ersichtlich, ob es sich um eine Fachfirma handelt, um schwarze Schafe oder sogar keine Abnahme existiert.
Aber fangen wir mal ganz von vorne an. Man könnte meinen, eine Person, die eine Ausbildung als Elektriker absolviert hat – bzw. wie es heutzutage korrekterweise heißt Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik –, darf alle Arbeiten der Elektrotechnik ausführen. Klares Nein!
Eine Privatperson darf an keiner elektrischen Anlage arbeiten, die in Verbindung mit dem Hausnetz eines Energieversorgers steht. Nicht einmal das Anschließen von Lampen ist zulässig. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Laien handelt oder die Privatperson über eine Professur in Elektrotechnik verfügt.
Also halten wir schon mal fest, dass eine Installation nur durch eine eingetragene und zugelassene Firma vorgenommen werden darf. Die Frage ist, wie erhält eine Firma die Zulassung, und wie können Sie als Kunde dies überprüfen? Eine Zulassung/Konzession erhält eine Firma bei Erfüllung folgender Kriterien:
1. Die verantwortliche Person muss über eine Qualifikation als Elektromeister oder Elektroingenieur verfügen.
2. Die Person muss zudem eine Qualifikation vom Bundesinstallateurausschuss erlangen – den sogenannten Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz. Es klingt jetzt etwas verwirrend, aber eine Person kann auch den Meistertitel erlangen, ohne die Prüfungen für den Sachkundenachweis bestanden zu haben. Ein Elektromeister ohne den Sachkundenachweis darf ebenfalls keine Veränderungen an einer elektrischen Anlage vornehmen und besitzt somit auch keine gültige Konzession. Aber dazu mehr in Punkt 4.
3. Nachweis einer Eintragung in der Handwerkskammer in der zulassungspflichtigen Handwerksrolle Elektrotechnik nach § 1 Abs. 1 HwO.
4. Und zu guter Letzt wird eine Konzession benötigt. Diese erhält man mit einer Eintragung im Bundesinstallateurverzeichnis beim Energieversorger durch Vorweisen der oben genannten Qualifikationen. Zusätzlich müssen alle notwendigen Messgeräte und Werkzeuge nachgewiesen werden, die ein Fachmann benötigt, um elektrische Anlagen zu errichten und diese im Anschluss auch prüfen und abnehmen zu können (gemäß DIN VDE 0100-600/DIN VDE 0105-0100 oder dem sogenannten E-Check).
Nun stellt sich die Frage, wie Sie vor Beauftragung feststellen können, ob eine Firma, die sich als Elektrofirma bezeichnet, auch tatsächlich alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt?
Nehmen wir als Beispiel die Firma PakaInvest GmbH. Sie können wie folgt vorgehen, um festzustellen, ob es sich hierbei um eine Fachfirma handelt:
1. Eintragung in der Handwerkskammer
Sowohl über die Handwerkskammer als auch über die Handwerkersuche können Sie eigenständig verifizieren, ob eine Firma in der Handwerkskammer existiert und zudem in der Handwerksrolle Elektrotechnik eingetragen ist. Hier können auch Personen oder Betriebe stehen, die einen Abschluss als Elektromeister haben, aber keine gültige Konzession besitzen. Daher ist Punkt 2 zwingend relevant. Über den folgenden Link sehen Sie, wie eine Eintragung auszusehen hat: Handwerkersuche Handwerkskammer Köln
2. Konzession beim Energieversorger
Dieser Schritt ist im Endeffekt identisch mit Schritt 1. Das heißt, Sie schauen bei Ihrem örtlichen Energieversorger im Installateurverzeichnis nach, ob die Firma dort eingetragen ist. Die PakaInvest GmbH hat Ihre Konzession bei der Firma Westnetz. Eine erfolgreiche Suche würde wie folgt aussehen: Westnetz Installateursuche
3. Mitgliedschaft Elektroinnung/E-Marken-Betrieb
Ein weiteres Qualitätssiegel ist die Mitgliedschaft bei der Elektroinnung. Dies zeigt, ob eine Firma dem Wandel der Elektrotechnik gerecht wird, zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen, Seminare und Weiterbildungen sowie durch eine Vernetzung mit Fachplanern, Herstellern und Co. Auch hier gestaltet sich die Suche ähnlich komfortabel wie in den vorherigen Schritten und sollte wie folgt aussehen: Elektroinnung Fachbetriebssuche
Kommen wir zum Fazit
Schwarze Schafe unter Elektrikern gibt es leider sehr viele. Die meisten haben noch nicht einmal eine Ausbildung als Elektriker. Viele solcher schwarzen Schafe gründen eine Firma als Kabelverleger im Hochbau und lassen sich bei der Handwerkskammer eintragen, da dieses Gewerk zulassungsfrei ist. Allerdings dürfen von diesen Firmen keinerlei Anschlussarbeiten vorgenommen werden. Diese Unwissenheit wird gerne ausgenutzt, um Kunden zu täuschen.
Lassen Sie sich bitte nicht täuschen! Investieren Sie lieber fünf Minuten Ihrer Zeit, um sicherzugehen, dass es sich bei der Firma um qualifizierte Fachleute handelt. Wir erleben zudem sehr häufig eine große Verwirrung bei Kunden, die verschiedene Angebote mit komplett unterschiedlichen Preisen erhalten. Als Laie ist es nicht direkt ersichtlich, dass das vermeintlich günstigere Angebot im schlimmsten Fall tödlich enden kann und zudem einen großen finanziellen Schaden verursacht.
Wir legen großen Wert darauf, Sie ehrlich zu beraten und unsere Arbeit sorgfältig auszuführen. Rufen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie!